Victor Weizenegger
Politisch engagierte Person im Landkreis Freising


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2018 habe ich für den oberbayerischen Bezirkstag kandidiert. Bezirksrat bin ich zwar nicht geworden, aber der Politik kehre ich dennoch nicht den Rücken :-)

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14.07.2018

Streit um das neue Psychiatrie-Gesetz

Im Frühling wurde das von der Bayerischen Staatsregierung geplante Psychisch-Kranken-Hilfe-Gesetz in den Medien breit diskutiert. Die Empörung war groß, Markus Söder legte schon bald seine erste Kehrtwende als Ministerpräsident hin. Doch was steckt eigentlich dahinter?

Aktuell ist die Unterbringung von psychisch kranken Menschen noch durch das Unterbringungsgesetz von 1992 geregelt. Dieses Gesetz ist durch die Entwicklungen der letzten 25 Jahre in der Psychiatrie längst nicht mehr zeitgemäß und enthält einige wichtige Aspekte nicht. Dazu gehören präventive Maßnahmen, aber auch solche für Akutfälle wie der psychiatrische Krisendienst, den es seit einiger Zeit Oberbayern und Mittelfranken gibt. Darüber hinaus sind die Anforderungen der UN-Menschenrechtskonvention und Urteile des Bundesverfassungsgerichts umzusetzen. Aus diesem Grund haben sich die betroffenen Fachverbände, aber auch die sieben Bayerischen Bezirke als Träger der psychiatrischen Einrichtungen schon vor einigen Jahren für ein neues Gesetz ausgesprochen, das seit April 2015 ausgearbeitet wurde.

Der ursprüngliche Gesetzentwurf ist nun zweigeteilt zu betrachten. Im ersten Teil sind alle Maßnahmen zur Prävention und Hilfe für Betroffene geregelt. Er sieht unter anderem die flächendeckende Einführung des psychiatrischen Krisendienstes in ganz Bayern vor. Dieser Teil stieß seitens der Fachverbände, der Bezirke und auch der Opposition im Landtag auf Zustimmung. Im zweiten Teil sind die Maßnahmen des bisherigen Unterbringungsgesetzes aufgeführt und hier setzt auch die massive öffentliche Kritik an. Die Betroffenenvertreterin des Landesverbandes für Psychiatrieerfahrene formulierte es gegenüber den Medien so: „Das, was man vorne gut gemacht hat, hat man hinten mit dem Arsch wieder eingerissen“. Was ist gemeint? Kritisiert werden hier vor allem zwei Aspekte: Zum einen die Nähe zum Maßregelvollzug. Der erste Gesetzentwurf der Staatsregierung sah hier umfangreiche Verweise vor. Menschen, die zwangsweise psychiatrisch untergebracht sind, würden damit wie Straftäter behandelt werden. Das schließt unter Umständen Videoüberwachung bei Besuchen, aber auch die Kontrolle intimer Körperöffnungen ein. Kritiker sehen hier einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Privatsphäre Betroffener. Der zweite wesentliche Kritikpunkt ist die Unterbringungsdatei für Menschen, die zwangsweise in psychiatrischer Behandlung waren. Patientendaten und Diagnose sollten dort für fünf Jahre gespeichert werden. Zugriff auf diese Datei hätte unter anderem jede bayerische Polizeidienststelle gehabt.

Die ehemalige bayerische Sozialministerin Emilia Müller war maßgeblich an diesem Teil des Entwurfs beteiligt und sieht vor allem die Gefahrenabwehr im Vordergrund. Fachverbände, aber auch der Präsident des oberbayerischen Bezirkstages Josef Mederer widersprechen. Maßgeblich müsse die Hilfe und nicht die Gefahrenabwehr sein. „Hilfe ist die beste Gefahrenabwehr“, so Mederer. Er warnte davor, alle psychisch Kranken unter Generalverdacht zu stellen und erklärte in der Bezirkstagssitzung am 19. April, Gespräche mit den zuständigen Ministern zu führen, um den Gesetzentwurf zu verbessern.

Nur wenige Tage später kündigte Markus Söder Änderungen an: Die Unterbringungsdatei fällt ersatzlos weg. Trotzdem soll bei einer Entlassung eines zwangsweise eingewiesenen Patienten nach wie vor die örtliche Polizeiinspektion informiert werden. Außerdem wurde der Wortlaut des Gesetzes verändert. So steht jetzt die „Hilfe“ gleichrangig mit der „Gefahrenabwehr“. Inwieweit bei den Verweisen auf den Maßregelvollzug tatsächliche Verbesserungen umgesetzt wurden, wird sich in der derzeitigen parlamentarischen Debatte zeigen.

Es ist jedoch klar, dass eine Staatsregierung, die unschuldige Menschen unter Generalverdacht stellt und psychisch Erkrankte, die Hilfe brauchen, wie Schwerverbrecher behandeln möchte, bei der nächsten Wahl in ihre Schranken gewiesen werden sollte.

Sie benötigen Hilfe? Die Telefonnummer des psychiatrischen Krisendienstes:
0180 / 655 3000

Victor Weizenegger - 18:37 | Kommentar hinzufügen